Bausparen – Der Traum vom Eigenheim
Bausparer profitieren von Förderungen durch Staat und Arbeitgeber

Ein Bausparvertrag stellte noch immer die günstigste Form der Finanzierung für eine eigene Immobilie dar. Neben den günstigen Spar- und Darlehenszinsen, können die Anleger von staatlicher Förderung (Wohnungsbauprämie) und vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber profitieren.
Das Bausparen besteht aus drei Phasen. Zu Anfang (Sparphase) zahlt der Bausparer feste monatliche Sparraten in den Bausparvertrag ein, die zu einem festen Zinssatz angelegt werden.
Die Freigabe der Auszahlung durch die Bausparkasse wird als Zuteilung bezeichnet und erfolgt erst nach dem Erreichen einer Mindestsparsumme und dem Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit. Darüber hinaus muss eine bestimmte Bewertungszahl überschritten werden, die von Anbieter zu Anbieter variiert. Mit der Zuteilung wird dem Anleger die komplette Bausparsumme ausgezahlt. Die Differenz zwischen angespartem Guthaben und der Vertragssumme wird von der Bank als Bauspardarlehen zu besonders günstigen Zinsen gewährt. In der Darlehensphase erfolgt die Rückzahlung in festen monatlichen Tilgungsraten.
Verwendung der Bausparmittel
Die Verwendung des Bausparvermögens ist im Bausparkassengesetz geregelt und grundsätzlich auf verschiedene wohnwirtschaftliche Maßnahmen beschränkt. Soll das Guthaben anderweitig genutzt werden, müssen die staatlichen Förderungen zurückgezahlt werden, sofern der Vertrag nicht nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist gekündigt wurde. Dies gilt nicht für für arbeitslose oder erwerbsunfähige Bausparer. Sie dürfen sämtliche Leistungen behalten, unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung.
Bausparen – Was ist zu beachten
Das Bausparen ist eine sichere und langfristige Form der Kapitalanlage. Vor dem Vertragsschluss gilt es die Angebote sorgfältig zu vergleichen. Die wichtigsten Kriterien sind dabei die Verzinsung der Spar- und Tilgungsraten, sowie die Höhe der Abschlussgebühren.
